Was ich in der Zwischenzeit so gemacht habe: Das Leben auf die Reihe kriegen. Mich beraten lassen. Darüber verzweifeln. Eine Wohnung anmieten, auch darüber verzweifeln. Umziehen und immer noch überall Baustellen sehen, aber nicht mehr ganz so viele. Auf dem Balkon sitzen.
Ich ordne chronologisch und fange mit den Beratungsstellen an.
Inzwischen waren wir bei drei davon, was nicht an unserem übergroßen Bedarf liegt, sondern mit dem Umzug und den unterschiedlichen Zuständigkeiten der Stellen zusammenhängt. Was uns nicht so klar war: Wir sind ein schwieriger Fall.
Beratungsstelle Nr. 1: Das Studentenwerk München
Für die Frau vom Studentenwerk braucht man keinen Termin, man geht in die Sprechstunde. Man bekommt eine Aufzählung der eventuell möglichen finanziellen Hilfen, es gab dazu auch mal einen sehr schönen Flyer, aber der ist bis auf ein vergilbtes Exemplar (“Nur zur Ansicht”) vergriffen. Im Nachhinein war die Beratung zwar vollständig, aber nicht persönlich. Wenns konkret werden soll, muss man zum Bafög-Amt/Sozialamt/zur katholischen Beratungsstelle. Wohin wir dann auch gegangen sind.
Beratungsstelle Nr. 2: Der Sozialdienst katholischer Frauen München
Die katholischen Frauen wurden mir, so ehrlich muss ich sein, von meiner Mutter mit den Worten “Da bekommst du einfach Geld.” empfohlen. Ganz so einfach ist es nicht und es wird den katholischen Frauen auch nicht gerecht. Die haben kein Mitleid, geben sich aber alle Mühe, einem die Möglichkeiten zu erklären, die man so hat, um zu überleben. Als da wären: Hartz IV.
Die Lage stellt sich nämlich folgendermaßen dar: Für die Finanzierung des studentischen Lebensunterhalts sind die Eltern des Studenten zuständig, sind diese dazu nicht in der Lage, das Bafög-Amt. Um die wirklich Bedürftigen herauszufiltern und kein Geld an Bonzenkinder zu verschwenden gibt der Staat Summen aus, deren Höhe ich mir gar nicht vorstellen will. Der Aufwand geht bis zur Taschenkontrolle bei der Antragsstellung und ernährt sicher zahlreiche Beamtenkinder, auch studierende. Jeder Sonderfall (Studiengang gewechselt, gejobbt und deswegen länger gebraucht, etc.) fällt aus dem Raster und hat nur noch die Möglichkeit, noch mehr zu jobben oder einen Studienkredit aufzunehmen. Studierende im Urlaubssemester haben sich beim Arbeitsamt zu melden und vermitteln zu lassen. Grundsätzlich, auch wenn das Urlaubssemester beantragt wurde, weil aus dem einen oder anderen Grund nicht studiert und somit auch nicht gearbeitet (jawoll, da gibt es Schnittmengen!) werden kann.
Die Feststellung der Arbeitsunfähig- oder Unvermittelbarkeit liegt beim Amt, verlangt einen 20-seitigen Antrag, die Offenlegung sämtlicher Vermögensverhältsnisse und dazu die Zuweisung eines sogenannten Erstvermittlers. Das alles wohlgemerkt auch dann, wenn die Studierende das Urlaubssemester beantragt hat, weil sie sich nicht in der Lage sieht, ein Neugeborenes zu versorgen und gleichzeitig voll zu studieren: Das Amt wird versuchen festzustellen, ob sie nicht doch noch auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar ist und seine Zuwendungen davon abhängig machen.
Von einer Juristin habe ich gelernt, solche Seltsamkeiten immer danach zu untersuchen, ob sie ausgenutzt werden könnten; das ist hier natürlich der Fall, ich will mich gar nicht beschweren.
Wenn nun zwei Einkommen, die vorher zwei Studierende ernährt haben, auf einmal für drei reichen sollen und ein Einkommen auch noch weniger wird, was kann man da tun?
Nunja, dachten wir uns, da kann man sicher Wohngeld beantragen, Kindergeld bekommt man ja auch, dann erzählten uns ähnlich schwach situierte Bekannte noch vom Kindergeldzuschlag, das sollte ja dann reichen. Die Bekannten rieten, sich überhaupt keine Sorgen zu machen, man könne sich vor Beihilfen förmlich nicht retten. Was wir nicht wussten: Die Bekannten verdienen doch etwas mehr als wir. Das macht sie in den Augen des Staates aber nicht etwa weniger berechtigt, Hilfen zu empfangen. Im Gegenteil, der gute Vater Staat vergibt sowohl Wohngeld als auch Kindergeldzuschlag erst ab einem gewissen Mindesteinkommen. Wer darunter liegt, hat a) beim Wohngeldantrag geschummelt und verdient in Wirklichkeit mehr oder er ist b) ein hoffnungsloser Fall, der sich noch nicht mal bemüht und dessen Finanzen man am besten gleich dem Amt überlässt.
Was zu viel oder zu wenig ist, kann niemand so recht einschätzen, auch nicht der Sozialdienst katholischer Frauen. Offensichtlich verdiene ich zu viel, um signifikante Summen an Hartz IV zu bekommen, wir gemeinsam aber so wenig, dass selbst für einen Antrag auf Hilfen aus dem Fonds der katholischen “Stiftung Mutter und Kind” noch ein bißchen gemogelt werden muss. Für Wohngeld ist es tendenziell auch zu wenig, dafür muss man nämlich mindestens so viel verdienen, wie einem nach Hartz IV zusteht, plus die Kaltmiete der Wohnung, Kindergeld nicht eingerechnet. Das wird knapp. Auch käme ich, verdienten wir tatsächlich deutlich mehr als das, gar nicht auf die Idee, Wohngeld zu beantragen, dann könnten wir uns die Bude ja problemlos leisten.
Beim Kindergeldzuschlag sieht es ähnlich aus, dafür müsste entweder mein oder unser gemeinsames Einkommen innerhalb gewisser Grenzen liegen. Diese gibt es nicht schwarz auf weiß, weshalb man versuchen muss, aus dem Kopfwiegen der Beratungsdame eine Tendenz herauszulesen. Was nicht einfach ist, die Dame hat Jahrzehnte Erfahrung darin, nicht zu viel zu versprechen, allerdings: “Isch geb mer Mühe.”
Und das hat sie wohl mit so viel Erfolg getan, dass der Umzug finanziert und die Lage nicht hoffnungslos ist. So siehts aus. Der Sozialdienst katholischer Frauen hat mir den Arsch gerettet, dabei geh ich nie in die Kirche. Ob ich deswegen jetzt ein schlechtes Gewissen haben muss, darüber bin ich mir noch nicht ganz einig mit mir selbst.
Im Moment fühlt es sich zumindest wichtig an, das den Damen zurückzuspenden, sobald ich dazu in der Lage bin. Ich hoff ich erinnere mich dann noch daran.